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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Unsere AGB

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Firma Erich G. Döbler e.K., Inhaber Ronald Eckert – nachstehend „Döbler“ genannt und deren jeweiligen Kunden. Alle Angebote der Firma Döbler richten sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer als Kunden. Durch seine Bestellung bei der Firma Döbler erklärt der Kunde ausdrücklich, Gewerbetreibender zu sein.

Inhalt der Leistungen in der Firma Döbler sind zum einen:

a) die Fertigung von Werbekonzepten zur greifbaren, praktischen Umsetzung von Werbebotschaften und
b) die Lieferung von im Auftrag des Kunden für diesen individualisiert angefertigten Werbemitteln.

2. Muster und Kataloge
Die Firma Döbler stellt ihren Kunden nach Möglichkeit vor Bestellung Muster und Kataloge zur Verfügung. Ein Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung von Mustern oder Katalogen besteht nicht.

3. Vertragsschluss
Die Firma Döbler wird nach Freigabe der Bestellung durch den Kunden diesem den Inhalt der Bestellung schriftlich bestätigen. Ohne schriftliche Bestätigung durch die Firma Döbler kommt kein Vertrag über Warenlieferung zustande. Das Vertragsverhältnis über die Konzepterstellung an den Werbemitteln bleibt hiervon unberührt.

4. Liefertermine
Bei allen von der Firma Döbler aufgegebenen Lieferterminen handelt es sich um ca. Termine. Dem Kunden ist bekannt, dass die Firma Döbler die von ihnen bestellten Waren bei Drittanbietern fertigen lassen muss. Fixe garantierte Liefertermine gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Firma Döbler als vereinbart. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem Kunden nur zulässig nach vorheriger schriftlicher Kündigungsandrohung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen.

5. Urheber- und Nutzungsrechte
Jeder an die Firma Döbler erteilte Auftrag zur Konzeptfertigung ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urhebergesetz in Verbindung mit den Werkvertragbestimmungen des BGB.

Die Entwürfe und Werkzeichnungen der Firma Döbler dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Für die Entwürfe und Werkzeichnungen als geistige Schöpfung der Firma Döbler gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn im Einzelfall die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht sein sollte.

Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und für den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jeder anderweitigen oder weitergehenden Nutzung sowie die etwaige Umgestaltung ist nur mit Einwilligung der Firma Döbler und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

6.Versand, Versandkosten und Gefahrtragung
Die Auswahl des Versandweges erfolgt durch die Firma Döbler, es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich etwas anderes. Die anfallenden Versandkosten werden als Selbstkosten an den Kunden weitergegeben. Die Gefahrtragung geht mit Übergabe zum Versand auf den Kunden über.

7. Prüf- und Rügepflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Eingang bei ihm zu prüfen und bis spätestens zum 3. Werktag nach Eingang etwaige Beanstandungen schriftlich gegenüber der Firma Döbler zu erklären. Nach Ablauf der Frist gelten die Waren als vertragsgemäß; vergleiche § 377 HGB. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten bei bedruckten Artikeln oder Sonderanfertigung als zulässig. Berechnet wird über die tatsächlich versandte Menge.

8. Fälligkeit und Verzug
Die Forderungen der Firma Döbler sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Konto eingehend zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer darüber hinausgehenden Mahnung bedarf.

Bis zur vollständigen Begleichung des jeweiligen Kaufpreises bleiben alle an den Kunden übersandten Waren im Eigentum der Firma Döbler. Eine Veränderung oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

9. Haftung und Gewährleistung
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden (Druckfreigabe/Produktionsfreigabe) übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text in der weiteren Ausführung. Für die Wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit haftet die Firma Döbler nicht.

Dem Kunden ist bekannt, dass es technisch bedingt beim Digitaldruck zu leichten Abweichungen in Stand, Deckung, Farbtiefe und/oder Format von einer digitalen Druckvorlage kommen kann. Derartige Abweichungen im Detail sind kein Mangel des Werkes sondern vertragsgemäße Beschaffenheit.

Im Übrigen wird die Haftung der Firma Döbler auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. In der Höhe wird die Haftung der Firma Döbler auf den Wert der Bestellung beschränkt, sofern der Kunde nicht vorab schriftlich ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass und warum gegebenenfalls ein höherer Schaden droht.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmung
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamburg. Gerichtsstand des Vertragsverhältnisses, das für beide Beteiligten ein Handelsgeschäft darstellt, ist Hamburg-Mitte.

Sämtliche Lieferungen und Leistungen durch die Firma Döbler erfolgen nur aufgrund dieser AGB. Hiervon abweichende individual vertraglich vereinbarte Regelungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die etwaige Aufhebung der Schriftformklausel.

Stand: Juni 2023